Kontakt

Stadtmarketing

Ute Kühlewind
Telefon: 05621 9656721
E-Mail: kuehlewindnoSpam@badwildungen.net

 

Fördergebietsmanagement

Dipl.-Ing. Clemens Exner
Telefon: 0561 1001 1296
E-Mail: clemens.exnernoSpam@nh-projektstadt.de

M. Sc. Marvin Coker
Telefon: 0561 1001 1376
E-Mail: marvin.cokernoSpam@nh-projektstadt.de

Lieber temporär ausprobieren? Pop-up!

Sie möchten Ihre Geschäftsidee gerne flexibel für einen kurzen Zeitraum in der Altstadt ausprobieren? Kein Problem! Dafür biete sich das Pop-up-Konzept in der Brunnenstraße 34 an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gründungswettbewerb in der Altstadt

Von Mai bis Juni 2023 fand in Bad Wildungen der erste Gründungswettbewerb statt. Ziel des Wettbewerbs war es, Menschen mit guten, innovativen und marktfähigen Geschäftsideen mit einer Startprämie zu unterstützen und ihnen Beratungsangebote an die Hand zu geben. Bei der Auswahl der Bewerbungen wurde jedoch nicht nur die Qualität der Geschäftsideen, sondern auch ihr Beitrag zu Belebung der Altstadt bewertet.

Auf den Aufruf zur Teilnahme am Gründungswettbewerb haben sieben Gründungswillige reagiert und sich mit ihrer Geschäftsidee beworben. Die Teilnehmenden reichten hierzu zunächst einen Bewerbungsbogen ein und hatten anschließend die Gelegenheit, sich und ihr Konzept gegenüber einer Jury vorzustellen. Die Jury setzte sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bad Wildungen, des Stadtmarketings, des Altstadtvereins, der Wirtschaftsförderung Waldeck-Frankenberg sowie der Planungsbüros CIMA und ProjektStadt zusammen.

Von den sieben eingereichten Geschäftsideen konnte die Jury sich schließlich auf drei Geschäftsideen einigen, die durch ihren Belebungsfaktor oder ihre Innovationskraft hervorstachen und sofort umsetzbar waren bzw. sich schon in der Umsetzung befanden. Folgende Gründerinnen und Gründer wurden hiernach prämiert und teilen sich ein Preisgeld von insgesamt 10.000 €:

  • Monja Carolin Kühn
    Idee: Upcycling-Geschäft im Sinne selbst genähter nachhaltiger Mode aus abgelegten Stoffen und Kleidungsstücken
    Verwendung des Preisgeldes: Miete für neue Ladenfläche, Verbesserung der Ausstattung, Anschaffung Zuschneidetisch, Angebot von Nähkursen und Upcycling-Workshops
  • Nick Miller
    Idee: Angebot neuer, attraktiver Ferienwohnungen mit Vermietung über anwendungsfreundliche Online-Plattform
    Verwendung des Preisgeldes: Grundausstattung und Möblierung einer passenden Immobilie
  • Johann Pitschugin
    Idee: Aufwertung des neu gegründeten „Kiosk im Laden“ in der Brunnenstr. 17
    Verwendung des Preisgeldes: Einrichtung einer Einkaufsapp, Verbesserung der Beleuchtung

Der Gründungswettbewerb soll ab 2025 in eine zweite Runde gehen. Bis dahin können zukünftige Gründerinnen und Gründer, die sich für eine Geschäftsfläche in der Altstadt interessieren oder Beratungsangebote in Anspruch nehmen möchten, gerne mit dem Stadtmarketing oder dem Fördergebietsmanagement in Verbindung setzen.

Pop-up Zwischennutzung Brunnenstraße 34

Die Stadt Bad Wildungen will auch in diesem Jahr wieder Menschen, die eine Geschäftsidee haben, aber sich bisher noch nicht getraut haben diese umzusetzen, Mut machen, diese Idee gegen geringe Miet- und Nebenkosten für eine befristete Zeit auszuprobieren. Dadurch soll in erster Linie das Angebot in der Altstadt von Bad Wildungen ausgebaut werden und weitere Anziehungsorte entstehen.

Bewerben kann sich jeder mit seiner Idee. Es kann sich dabei um ein Produkt-, Kultur-, Musik-, Dienstleistungs- oder sonstiges kreatives Angebot handeln. Wichtig ist, dass das Angebot andere interessiert, einen Bedarf anspricht und in die Altstadt passt.

Die Ladenfläche in der Brunnenstraße 34 mit einer Größe von ca. 70 qm steht in diesem Jahr noch zum Ausprobieren von Geschäftsideen zur Verfügung, bevor sie in 2025 komplett umgebaut und saniert werden soll. Die Stadt ermöglicht die Anmietung der Fläche für einen äußerst geringen Abschlag in Höhe von nur 200 € pro Monat.

Wenn Sie auf der Suche nach Räumlichkeiten inmitten der Altstadt Bad Wildungens sind und diese gerne kostengünstig für einen begrenzten Zeitraum anmieten möchten oder Fragen dazu haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zum Stadtmarketing oder zum Fördergebietsmanagement auf.

Kontakt

Stadtmarketing

Ute Kühlewind
Telefon: 05621 9656721
E-Mail: kuehlewindnoSpam@badwildungen.net

 

Fördergebietsmanagement

Dipl.-Ing. Clemens Exner
Telefon: 0561 1001 1296
E-Mail: clemens.exnernoSpam@nh-projektstadt.de

M. Sc. Marvin Coker
Telefon: 0561 1001 1376
E-Mail: marvin.cokernoSpam@nh-projektstadt.de

Anreizprogramm

Ab sofort können private Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Fördergebiet in der Altstadt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ gefördert werden.

Laut den Förderbestimmungen der Stadt soll das örtliche Angebot an qualitätsvollem Wohnraum, gut nutzbaren Büroflächen, einladenden Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben sowie sozialen und kulturellen Angeboten ausgebaut werden, um die Altstadt für die Bewohnerschaft und Gäste der Stadt abwechslungsreicher zu gestalten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Privatleute können Zuschüsse beantragen, wenn:

  • ihr Haus/Grundstück im Fördergebiet für das Anreizprogramm liegt (siehe Karte Fördergebiet);
  • sie andere Förderprogramme (z.B. KfW) schon geprüft oder genutzt haben.
    (Die Städtebauförderung soll nur nachrangig genutzt werden.);
  • sie den Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten beim Magistrat eingereicht und sich fachlich beraten lassen haben;
  • sie sich beeilen: Die Fördermittel werden nach dem zeitlichen Eingang des Antrags vergeben.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden:

  • Fassadensanierungen mit Relevanz für den öffentlichen Raum (z.B. Freilegung von Fachwerkfassaden)
  • Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen im Zusammenhang mit einer Fassadensanierung
  • Umbau von Laden-, Gastronomie- und Büroräumen außerhalb der Fußgängerzone und des Umfelds des Marktplatzes zu Wohnraum oder für andere, der Altstadt dienliche Nutzungen im Zusammenhang mit einer Fassadensanierung
  • Für den öffentlichen Raum wirksame Wohnumfeldmaßnahmen, z.B.: Umgestaltung, Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen und Fassaden, die Schaffung barrierefreier Zugänge und Aufenthaltsbereiche für Bewohner, die Herstellung eines Sichtschutzes für Abfall und Müllcontainer, die Schaffung von Abstellflächen/Überdachung für Fahrräder und Kinderwagen oder die Errichtung von Spielgeräten
  • Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Zuwendungsempfangenden müssen mindestens 10.000 EUR brutto in Gebäudesanierungen oder 5.000 EUR brutto in Wohnumfeldmaßnahmen investieren.

Bei Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen können max. 25% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die max. Fördersumme beträgt 20.000 EUR brutto je Objekt.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen können bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die max. Fördersumme beträgt 20.000 EUR brutto je Objekt.

Es kann jeweils für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen als auch für die Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen Fördermittel beantragt werden. Somit beträgt die maximale Fördersumme 40.000 EUR pro Objekt.

Kommunales Förderprogramm

Die Stadt Bad Wildungen hat im November 2018 ein städtisches Förderprogramm aufgelegt, das auf den Erhalt und die Pflege der baulichen und sozialen Qualitäten der Stadt Bad Wildungen sowie die Beseitigung struktureller und städtebaulicher Mängel und Defizite abzielt.

Die Altstadt ist Bestandteil der insgesamt 14 Fördergebiete in Bad Wildungen, in denen eine Förderung durch die Stadt in Anspruch genommen werden kann. Gefördert werden folgende Planungen und Maßnahmen:

  • Entwicklungsmöglichkeiten (Kosten für Beratungs- und Vorplanungsleistungen für ein Gebäude durch Architekten / Planungsbüros)
  • Impulsprojekte (Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen, Ersatzbauten und Schließung von Baulücken an stadtbildprägenden Standorten)
  • Erhaltungsmaßnahmen (Kosten für raumbildende Maßnahmen, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, Ertüchtigungen zur Energieeinsparung, optische Aufwertung des Gebäudes und Gestaltung von Außenanlagen)
  • Umgestaltungsmaßnahmen (Kosten für die Aufwertung von Mülltonnenstellplätzen, Werbeanlagen und Sonnenschirme ohne Werbedruck)

Durch das kommunale Förderprogramm der Stadt Bad Wildungen bestehen umfassende Möglichkeiten, von finanziellen Zuschüssen innerhalb der Altstadt zu profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Bad Wildungen sowie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner im städtischen Bauamt.

Kontakt

Stadtbauamt der
Stadt Bad Wildungen

Martin Zyzik
Telefon: 05621 701410
E-Mail: martin.zyziknoSpam@bad-wildungen.de

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der Gebäudesektor trägt zu einem erheblichen Anteil zu den bundesweiten CO²-Emissionen bei. Die Themen Bauen und Wohnen sind aus diesem Grund Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes, durch welches die großen Einsparpotenziale im Gebäudesektor genutzt werden soll. Eine Maßnahme, um die Ziele des Klimaschutzprogramms zu erreichen, ist das Setzen noch stärkerer Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Diese Anreize wurden in diesem Jahr im Rahmen eines aufgestellten und weiterentwickelten Förderprogramms in die Tat umgesetzt: Seit dem 01.07.2021 existiert die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), mit welcher Sanierungstätigkeiten zum Effizienzhausstandard sowie einzelne energetische Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Das Ziel ist es, durch Energieeinsparungen und den Einsatz erneuerbarer Energien die Energiekosten der Verbraucher zu senken und gleichzeitig das Klima zu schützen.

In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ wurden zu diesem Zweck bisher vier Förderprogramme in einem einzigen Förderprogramm zusammengeführt, um hierdurch das Förderangebot übersichtlicher zu gestalten und die Zugänglichkeit zu erleichtern. Eine Antragstellung ist seither nur bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich.

Die BEG gilt sowohl für Wohngebäude (z. B. Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime) als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser). Die Förderung wird wahlweise in Form eines Zuschusses oder eines Kredits angeboten.

Auch im Gebäudebestand der Altstadt von Bad Wildungen gilt es, Einsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen und hierdurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Trotz des vereinfachten BEG-Förderangebots können jedoch leicht Hemmungen und Unsicherheiten entstehen. Falls Sie eine Sanierung zum Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen in der Altstadt planen, berät Sie das Fördergebietsmanagement grundsätzlich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und hilft Ihnen bei der Findung eines Gebäudeenergieberaters, über den dann die Antragstellung erfolgt.

Kontakt

Fördergebietsmanagement

Dipl.-Ing. Clemens Exner
Telefon: 0561 1001 1296
E-Mail: clemens.exnernoSpam@nh-projektstadt.de

M. Sc. Marvin Coker
Telefon: 0561 1001 1376
E-Mail: marvin.cokernoSpam@nh-projektstadt.de

 

Interesse am Projekt?

Sie sind Investor und interessieren sich für die Bad Wildunger Altstadt?

Dann nehmen Sie Kontakt zum Projektleiter auf: 

Dipl.-Ing. Clemens Exner
Telefon: 0561 1001 1296
E-Mail: clemens.exnernoSpam@nh-projektstadt.de